Sport-RLP-01-2025

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RHEINLAND-PFALZ

AUSGABE 1 | 2025

Unsichtbare

Stützen

Ehrenamtliche Stars des Sports

für dein Engagement

im rheinland-pfälzischen Sport.

DANKE

Foto: AdobeStock/VAKSMANV

www.SBR-LOKAL.de

LIZENZ-BEZUSCHUSSUNG

für tätige Jugendleiter*innen, Übungsleiter*innen

und Vereinsmanager*innen in den Vereinen

BIS 31.03.2025 BEANTRAGEN

Antrag online einreichen

unter www.SBR-LOKAL.de

Liebe

Leser*innen,

zu Beginn eines ereignisreichen Jahres, der Landessportbund feiert sein 75-jähriges

Bestehen, möchte ich meinen tief empfundenen Dank an alle aussprechen, die sich

ehrenamtlich für den Sport in Rheinland-Pfalz engagieren. Ihr seid das Rückgrat

unseres Sportsystems. Eure Zeit und Euer Engagement schaffen Gemeinschaft und

geben Orientierung. Dafür möchte ich mich im Namen des Landessportbundes von

Herzen bedanken!

Ehrenamtsstudie und neue Erkenntnisse

Im vergangenen Jahr haben die drei Sportbünde unter der Federführung des Sport-

bundes Rheinland eine umfassende Ehrenamtsstudie durchgeführt. Sie zeigt, was

Ehrenamtliche antreibt und wie wir sie künftig noch besser unterstützen können. Ein

Interview mit einem Psychologie-Professor in dieser Ausgabe beleuchtet zudem die

positiven Effekte des Ehrenamts auf Gesellschaft und Persönlichkeit.

Blick über den Tellerrand

Jan Holze von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt gibt Einblicke,

was der Sport von anderen Bereichen lernen kann. Neue Perspektiven bringen auch

immer Impulse für unsere Arbeit.

75 Jahre LSB: Ein Grund zu feiern

Das Jahr 2025 wird besonders: Der Landessportbund Rheinland-Pfalz feiert sein

75-jähriges Bestehen! Wir blicken auf spannende Aktionen, die unser Jubiläum zu

einem Highlight machen werden. Gemeinsam möchten wir feiern, zurückblicken und

die Zukunft des Sports gestalten.

Eine persönliche Bitte zum Abschluss: Bleibt weiter so engagiert! Ich freue mich

zudem darauf, Euch in diesem Jahr im Rahmen unseres Jubiläums persönlich zu

treffen.

Euer

RUDOLF STORCK

Präsident des Landessportbundes

Rheinland-Pfalz

SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025

VORWORT

Impressum

Titelbild Rudolf Storck, Präsident Landessportbund Rheinland-Pfalz, Monika Sauer, Präsidentin Sportbund Rheinland, Foto: Marcel Buchheister

Herausgeber Landessportbund Rheinland-Pfalz, Rheinallee 1, 55116 Mainz, Tel.: 06131 2814-0

■ E-Mail redaktion@sport-rheinlandpfalz.de und Sportbund Rheinland, Rheinau 11,

56075 Koblenz

■ Zeitungskennzahl 3009

■ Verantwortlich für den Inhalt Walter Desch, v.i.S.d.P. (LSB-Vizepräsident Kommunikation), Martin Weinitschke (Geschäftsführer Sport-

bund Rheinland)

■ Redaktion Dominik Sonndag (Leitung), Stefan Blaufelder-Bredenbeck, Malin Hadamzik, Michael Heinze und Dominik Stuntz

■ Grafik Barbara Fuhrmann, Katrin

Ryan, Kinner Medien e.K.

■ Druck ABT, Weinheim

■ SPORT Rheinland-Pfalz erscheint alle zwei Monate / sechsmal pro Jahr

■ Einzelausgabe Jahres-Abo: 24 Euro inkl. Porto und

MwSt. Namentlich verfasste Berichte geben die Meinung der Verfasser und nicht zwingend die Meinung der Herausgeber wieder. Der Nachdruck einzelner Seiten ist mit Genehmigung

der Redaktion erlaubt

■ Hinweis SPORT Rheinland-Pfalz ist Verbandsorgan des Sportbund Rheinland e.V.

Bleibe immer auf dem Laufenden. Folge uns auf Social Media.

NEUJAHRSEMPFANG

DES LSB IN MAINZ

„Unsere Vision ist ein Sportland Rhein-

land-Pfalz, in dem jeder seinen Platz

findet und sich in seinen sportlichen

Visionen verwirklichen kann“, erklärte

Rudolf Storck, Präsident des Landes-

sportbundes, beim LSB-Neujahrsemp-

fang in Mainz, mit dem die Dachorgani-

sation des Sports in RLP das Jahr ihres

75-jährigen Bestehens einläutete. Ge-

meinsam wolle man „auch die nächsten

25 Jahre gestalten – mit Mut, Tatkraft

und Teamgeist“. Zusammen mit Jürgen

Häfner, Geschäftsführer von Lotto RLP,

unterzeichnete Storck zudem den offi-

ziellen Sponsoringvertrag für 2025.

GESA KRAUSE,

JULIAN WEBER UND FCK

MACHEN DAS RENNEN

Siegerehrung der Landessportlerwahl

in Mainz mit 100 Gästen

Hindernis-Läuferin Gesa Krause (Silvesterlauf Trier) bei den Frauen,

Speerwerfer Julian Weber (USC Mainz) bei den Männern und die

Zweitliga-Fußballer des 1. FC Kaiserslautern bei den Teams sind die

Gewinner der 2024er Landessportlerwahl. 6.329 Personen hatten

sich an der Abstimmung beteiligt. Die Ehrung fand in Verbindung mit

dem LSB-Neujahrsempfang mit 100 Gästen aus Sport und Politik in

Mainz statt.

Für Krause war es nach drei zweiten Plätzen in den Jahren 2018,

2019 und 2021 der erste Titel. „Eine wunderschöne Überraschung“,

freute sich die 32-Jährige via Videoschalte vom Trainingslager in

Südafrika.

Bei den Männern setzte sich Julian Weber durch. Den Preis

nahm sein Vater Thomas entgegen, da Julian („Für mich ist diese

Auszeichnung eine riesengroße Ehre und Riesenmotivation“)

sich im Trainingszentrum in Kienbaum schon auf die nächsten

Herausforderungen vorbereitete.

In der Kategorie „Team des Jahres“ hatten bereits zum sechsten Mal

die Profi-Fußballer des FCK die Nase ganz vorne.

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Fotos: LSB, Katrin Ryan

SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025

WARMLAUFEN

TOP THEMA

Ehrenamt

Unsichtbare Stützen.............................14

Das Ehrenamt im Sportverein

Status-Quo und Lösungsansätze ...16

„Das Gefühl, wirklich etwas

bewirken zu können“

Interview mit Psychologie-

Professor Thomas Rigotti ..................20

Ehrenamt im Wandel

Studie beleuchtet

Herausforderungen ............................ 24

Der Sport muss an sich arbeiten

Kommentar von Jan Holze ................ 26

Berater im Ehrenamt

Empfehlung von Bernd Pohl ..............27

Welches Ehrenamt passt zu Dir?

Dein Ehrenamts-Horoskop

weist Dir den Weg ............................... 28

Ein engagierter Visionär

Marco Schon – Vorsitzender des

SV Kyllburg..............................................30

75 JAHRE

Landessportbund

Rheinland-Pfalz

75 Jahre Ehrungen................................. 31

Wie war das Ehrenamt früher?

Im Gespräch mit Funktionärs-

Urgestein Herbert W. Hofmann ......32

Blick in die Glaskugel

Veränderung

durch Digitalisierung ...........................33

36

DIE PSYCHOLOGIE

DES EHRENAMTS

Prof. Thomas Rigotti über die

(motivations-)psychologischen Aspekte

des Ehrenamts und über den speziellen

Reiz beim Ehrenamt im Sportverein.

32

DAS EHRENAMT

FRÜHER UND HEUTE

Wie war das Ehrenamt

früher? Mit welchen

Problemen hatte man

in den 50er und 60er

Jahren zu kämpfen?

Funktionärs-Urgestein

Herbert W. Hofmann gibt

spannende Einblicke.

„FAIR PLAY KENNT

KEINE UHRZEITEN“

Der Speyerer Gymnasial-

lehrer Sven Laforce, Anti-

Doping-Beauftragter

des LSB, über seinen Job

als Dopingkontrolleur.

GUT ZU WISSEN .............................................38

FACHVERBÄNDE .......................................... 42

AUS DEN VEREINEN ...................................46

AUSBLICK .............................................................48

VEREINSSERVICE

Geflohen und durchgeboxt

Interview mit dem ukrainischen Boxer

Aleksander Borys ........................................................4

Lizenz-Bezuschussung

Abgabefrist ist der 31. März 2025 ........................ 5

E-Rechnung ist für Vereine Pflicht

Neue Regelung für Vereine .....................................6

StipS-Stipendium

Junges Engagement im Sport fördern .................7

Mitgliederversammlung im Verein

Gesetzliche Regeln, Stolperfallen

und wichtige Tipps für Sportvereine ...................8

Jahressteuergesetz 2024

Bewertung und Kommentierung ........................... 9

Geld, Geld, Geld

Vorstellung von Fördermöglichkeiten ...............10

Absicherung für Übungsleitende

ARAG-Sportversicherung informiert Vereine

des Sportbundes Rheinland .................................12

LEISTUNGSSPORT

Interview mit Radsport-Talent

Magdalena Leis zu Doping-Kontrollen ............35

Interview mit Sven Laforce

über seinen Job als Dopingkontrolleur............ 36

20

SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025

INHALTSVERZEICHNIS

GEFLOHEN UND DURCHGEBOXT

Der ukrainische Boxer Aleksander Borys sammelt nicht nur Titel,

sondern ist beim Boxring Westerwald zu einem Vorbild geworden

leksander, 18 Jahre alt,

ist vor eineinhalb Jahren

aus der Ukraine nach

Deutschland geflohen.

Beim Boxring Westerwald

und Trainer Vadim Horst hat er eine

neue (sportliche) Heimat gefunden. Im

November 2024 konnte er seinen Titel

als Rheinland-Meister im Halbmittelge-

wicht bis 70 kg verteidigen. Wir haben

mit den beiden über ihre Zusammen-

arbeit gesprochen.

Vadim, wie hast Du Aleksander

kennengelernt?

Vadim: In der Sporthalle. Wir hatten

gerade Verbandstraining. Da habe

ich ihn gesehen, einen Jungen, den ich

nicht kannte. Er hat mir erzählt, dass

er aus der Ukraine kommt. Ich habe

ihn gefragt, ob er bei uns trainieren

möchte. Er hat sofort „ja“ gesagt! Er

hatte Glück, dass wir an diesem Tag

ausnahmsweise Training hatten. Ich

habe ihm gesagt, dass er Sportklamot-

ten holen soll, dann könnte er direkt

anfangen. 20 Minuten später stand er

mit Sportklamotten in der Halle und

hat angefangen, mit uns zu trainieren.

Das war im September 2023.

Wie oft trainiert Aleksander bei Dir?

Vadim: Viermal pro Woche. Manchmal

machen wir zusätzlich noch Personal

Training mit ihm zur Verbesserung der

Technik.

Aleksander, was gefällt Dir gut an

Deinem Coach Vadim?

Aleksander: Vadim führt ein gutes

Training durch. Ich habe viele Möglich-

keiten an Turnieren teilzunehmen. Und

wir haben eine gute Atmosphäre in

unserem Verein.

Wie bereitest Du Dich mental auf

Deine Kämpfe vor?

Aleksander: Ich versuche im Wettkampf

das zu zeigen, was ich im Training ge-

lernt habe. Und ich möchte auch einen

technisch schönen Kampf präsentieren.

Dabei empfinde ich Spaß an Boxkämp-

fen und gehe mit guter Laune in den

Boxring rein.

Vadim, bist Du überrascht, dass

Aleksander den Rheinland-Meisterti-

tel geholt hat? Oder war das aus

Deiner Sicht zu erwarten?

Vadim: Das ist jetzt schon sein zweiter

Rheinland-Meistertitel. Den Titel vom

letzten Jahr konnte er verteidigen.

Überrascht war ich nicht, weil er schon

auf einem sehr hohen Niveau ist. Er ist in

allen Alters- und Gewichtsklassen einer

der besten bei uns im Rheinland.

Wie unterscheidet sich Aleksander

von Deinen anderen Boxschülern?

Was ist an ihm besonders?

Vadim: Aleksander ist auch für die

jüngeren Boxschüler zu einem Vorbild

geworden. Er ist sehr diszipliniert und

ruhig, sachlich und sehr fleißig. Nach

Trainingsende macht er meistens noch

weiter mit Kraft- und Ausdauertrai-

ning – alles aus eigener Initiative. Das

ist schon sehr gut! Das sehen natürlich

auch die anderen Jungs und nehmen

sich an ihm ein Beispiel. Die Kinder

haben sich dadurch stark verbessert,

was die Disziplin angeht. Aleksander

hat einen sehr guten Charakter als

Mensch und als Boxer – das macht ihn

besonders.

Aleksander, was machst Du sonst,

wenn Du nicht gerade boxt?

Aleksander: Außer dem Boxtraining

mache ich gerade einen Sprachkurs,

einen PKW-Führerschein, und einmal in

der Woche leite ich eine Boxtraining-AG

in der Schule und im Verein. ■

Das Interview führte Marlene Wienold

Vadim Horst ist freiwillig Engagierter

(FwE) im Bundesprogramm „Integration

durch Sport“. FwE bieten Sportange-

bote an, organisieren integrative

Veranstaltungen und leisten als

Schnittstelle zwischen Menschen,

Vereinen, Verbänden und Kooperati-

onspartnern wichtige Netzwerkarbeit.

Ihr wollt mehr über die Arbeit und

Fördermöglichkeiten von freiwillig

Engagierten erfahren?

Auch der SWR hat einen Beitrag

über Aleksander und Vadim

gesendet.

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Interview lesen

SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025

VEREINSSERVICE

JETZT LIZENZ-BEZUSCHUSSUNG

BEANTRAGEN

Abgabefrist ist der 31. März 2025

itgliedsvereine des

Sportbundes Rhein-

land können noch

bis zum 31. März

2025 einen Zuschuss

für Übungsleiter*innen, Vereinsmana-

ger*innen und Jugendleiter*innen über

SBR-LOKAL.de beantragen.

Bei allen Bezuschussungsgruppen ist eine

gültige DOSB-Lizenz eine der Vorausset-

zungen. Alle Personen, die für den Verein

tätig sind, im Vorjahr bezuschusst wurden

oder Ihrem Verein zugeordnet sind, wer-

den hier mit ihren Lizenzdaten aufgelis-

tet. So kann der Verein bereits im Vorfeld

eines Antrages auf einen Blick feststellen,

wer seine Lizenz verlängern muss. Bitte

beachten Sie, dass die Stunden-Regelung

auch im Fall eines unterjährigen Lizenz-

erwerbs, dem unterjährigen Erlangen der

Volljährigkeit und/oder der Aufnahme der

unterjährigen Tätigkeit in Ihrem Verein gilt.

Hier ist der Zeitraum der letzten eintreten-

den Voraussetzung bis 31. Dezember 2024

zu prüfen. Weitere Infos sind in unseren

Zuschussrichtlinien zu finden.

Voraussetzungen:

Der Verein hat seine Bestandsmeldung

abgegeben, die Mindestmitgliedsbei-

träge des Vereins sind mindestens 4 Euro

für Kinder & Jugendliche (0 bis 17 Jahre)

und 6 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahren)

und der Verein hat eine gültige Gemein-

nützigkeit.

Übungsleiter*innen & Trainer*innen:

Die Vereine müssen angeben, welche

Übungsleiter*innen und Trainer*innen

im Jahr 2024 für sie tätig waren und am

Ende des Jahres mindestens 40 Stunden

geleistet haben. Die Lizenz muss dabei

mindestens bis 31. Dezember 2024 gültig

gewesen sein.

Vereinsmanager*innen:

Bei der Beantragung wird unterschieden

zwischen hauptamtlich und nebenamtlich

tätigen Vereinsmanager*innen. Die Ver-

eine müssen angeben, welche lizenzierten

Vereinsmanager im Jahr 2024 für sie tätig

waren. Anerkannt werden auch DOSB

Vereinsmanager-Lizenzen der Fachver-

bände. Die Lizenz muss dabei mindes-

tens bis 31. Dezember 2024 gültig gewe-

sen sein. Die erforderliche Stundenzahl

beträgt für das Nebenamt mindestens

100 Stunden im Jahr 2024. Vorausset-

zung für die Bezuschussung von neben-

amtlich Tätigen ist, dass zwischen Verein

und Vereinsmanager ein Vertrag besteht.

Für hauptamtlich tätige Vereinsmanager

muss zusätzlich mit dem Zuschuss-Antrag

eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine

Stellenbeschreibung eingesandt werden,

sofern der aktuelle Arbeitsvertrag und

die aktuelle Stellenbeschreibung aus vor-

angegangenen Bezuschussungsjahren

noch nicht vorliegen.

Jugendleiter*innen:

Voraussetzung ist eine gültige DOSB-

Jugendleiter-Lizenz sowie eine Jugend-

ordnung im Verein. Pro Verein können zwei

Jugendleiter*innen bezuschusst werden.

Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern

können einen weiteren Jugendleiter bezu-

schusst bekommen. ■

Dominik Stuntz

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Sportbund Rheinland beschließt

Sonderförderungen

Nach einem Beschluss des Präsidiums

freut sich der Sportbund Rheinland,

umfangreiche Sonderförderungen

für Vereine und Fachverbände

ankündigen zu können. Die Förderung

basiert auf einer positiven Hoch-

rechnung des Haushalts 2024 und

beläuft sich auf die außergewöhnliche

Summe von über 400.000 Euro.

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Foto: Erich Christoph-Borger, IdS, AdobeStock/Marco2811

SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025

VEREINSSERVICE

E-RECHNUNG IST AUCH

FÜR VEREINE PFLICHT

Was die neue Regelung für gemeinnützige Vereine

bedeutet und welche Schritte notwendig sind

eit dem 1. Januar gilt die

Pflicht, E-Rechnungen ver-

senden und empfangen zu

können. Diese Vorschriften

gelten auch für gemeinnüt-

zige Vereine, wenn sie Dienstleistungen

oder Produkte an andere Unternehmen

erbringen bzw. verkaufen.

Im Jahressteuergesetz 2024 wurde eine

Ausnahme aufgenommen, die es Klein-

unternehmern erlaubt, weiterhin „sons-

tige Rechnungen” zu verwenden. Diese

Regelung betrifft allerdings nur die Aus-

stellung der Rechnung. Auch Kleinunter-

nehmer müssen E-Rechnungen empfan-

gen können. Das bedeutet für Vereine, die

nicht unter die Kleinunternehmerregelung

fallen, dass E-Rechnungen nach Weg-

fall der Übergangsregelungen in allen

steuerlichen Bereichen eines Vereins

erstellt werden müssen, in denen Waren

oder Dienstleistungen verkauft werden.

Betroffen sein können somit der Zweck-

betrieb, die Vermögensverwaltung oder

der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb.

Was unterscheidet die E-Rechnung

und die elektronische Rechnung?

Neben der Papierrechnung gibt es schon

bisher die Möglichkeit, Rechnungen in

digitalen Formaten (z. B. PDF) auszustel-

len, wenn der Empfänger zustimmte. Der

wesentliche Unterschied zwischen einer

eingescannten Papier- oder PDF-Rech-

nung und einer E-Rechnung liegt darin,

dass eine E-Rechnung nach EU-Norm

eine in einem strukturierten Format aus-

gestellte Rechnung ist, die elektronisch

übermittelt und empfangen wird und

die eine automatische und elektronische

Verarbeitung ohne Medienbrüche (also

z. B. Formatänderungen oder Ausdru-

cken) ermöglicht. Rechnungsdaten, die

in diesem strukturierten elektronischen

Format übermittelt werden, sind als sol-

che grundsätzlich nicht menschenlesbar,

sondern erst nach einer Konvertierung

(Visualisierung).

Übergangsfristen

Wenn der Verein im jeweiligen Vorjahr

weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielt

hat, dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier-

oder mit Zustimmung des Leistungsemp-

fängers einfache elektronische Rechnun-

gen vom Verein ausgestellt werden.

Achtung:

Vereine müssen E-Rechnungen emp-

fangen können. Für den Empfang von

E-Rechnungen ist keine Übergangsfrist

vorgesehen. Jeder Verein muss also

die technischen Voraussetzungen für

die Entgegennahme einer E-Rechnung

schaffen.

Ausnahmen

Ausnahmen für die Erstellung von E-Rech-

nungen gelten für folgende Fälle:

• Einnahmen im ideellen Bereich: So

ist z. B. für Beitragsrechnungen keine

E-Rechnung erforderlich.

• Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR.

• Nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerbe-

freite Leistungen

So werden auch die Jahresbeitragsrech-

nung des Sportbundes Rheinland sowie

Rechnungen für Teilnehmergebühren von

Aus- und Fortbildungen weiterhin im PDF-

Format an die Vereine versendet und nicht

als E-Rechnung.

Für alles weitere rund um die E-Rech-

nung hat der SBR eine Übersicht auf seiner

Homepage erstellt. Dort sind auch Tipps

und Beispiele für Software hinterlegt, mit

der E-Rechnungen gelesen und empfan-

gen werden können. ■

Dominik Stuntz

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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025

VEREINSSERVICE

20 Jugendliche, die sich ehrenamt-

lich in Sportvereinen oder -verbänden

engagieren, wurden Mitte Oktober

für ihren besonderen Einsatz mit dem

StipS-Stipendium der Sportjugend

ausgezeichnet. Als Anerkennung für

ihr Engagement erhalten die Stipen-

diat*innen über ein Jahr hinweg eine

monatliche Unterstützung in Höhe von

100 Euro. Eine von ihnen ist Maxima

Duch (TV Gau-Algesheim).

Wo, wie und seit wann engagierst du

dich?

Im Sport habe ich im Alter von 14 Jahren

als Trainerin in meinem Heimatturn-

verein begonnen zu helfen. Los ging

es im Breitensport. Ich habe den Fokus

jedoch nach zwei Jahren auf das

Leistungsturnen gesetzt, da ich selbst

nun seit 15 Jahren in der Leistungsriege

des TV Gau-Algesheim turne. Mit der

Zeit habe ich immer mehr Aufgaben

übernommen und bin nun die Hauptver-

antwortliche für die gesamte Leistungs-

riege und organisiere Wettkämpfe,

Auftritte, Turncamps und Ausflüge. Des

Weiteren bin ich Trainerin der Kinder-

Showtanzgruppe Little Jeue in unserem

Verein. 2021 habe ich mich dann als

Jugendvertreterin in den Vorstand des

Vereins wählen lassen und bin dort nun

als „junge Stimme“ tätig.

Außerhalb des Turnsports engagiere

ich mich gerne noch im Ort. So bin ich

Teil der Freiwilligen Feuerwehr, des

Carnevalsverein und der KjG.

Welches Ziel verfolgst du mit deinem

Ehrenamt?

Mit meinem Ehrenamt im Turnverein

verfolge ich das Ziel, den Kindern Spaß

am, aber auch Erfolg im Sport zu geben.

Ich selbst habe durch das Turnen meine

besten Freunde gefunden. Ich möchte,

dass auch die Kids diese Erfahrung

machen dürfen und durch den Sport

lebenslange Freunde gewinnen.

Warum ist es wichtig, dass sich junge

Menschen im Sport engagieren?

Durch Engagement in jeglicher Form

haben junge Menschen die Möglichkeit,

sich aktiv einzubringen und Verant-

wortung zu übernehmen. Gerade der

Bereich Sport ist so vielfältig und bietet

genügend Raum, um sich zu entfalten

und nützlich zu fühlen. Auch entwickelt

man sich durch das Engagement weiter

– sowohl fachlich als auch persönlich.

Im Sport ist man zudem nie alleine und

kann Aufgaben oder Aktivitäten ge-

meinsam umsetzen. Außerdem macht es

mich einfach superstolz, Kinderaugen

funkeln zu sehen, wenn sie ein neues

Element erlernt haben. ■

STIPS-STIPENDIUM

Junges Engagement im Sport fördern

StipS Engagementförderung

Dein

Stipendium

der Sportjugend

Engagement im Ehrenamt!

• Dein Leben dreht sich um den Sport

• Du bist zwischen 16 und 27 Jahre alt

• Du befindest dich in einem Ausbildungsverhältnis

(Abitur, Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst)

• Du hast deinen ständigen Wohnsitz in einer rheinland-pfälzischen Gemeinde

• Du engagierst dich in einem rheinland-pfälzischen Verein, Sportkreis und/oder Sportfachverband

Mit dem Sportstipendium werden junge Engagierte für ein Jahr mit 100 Euro pro Monat

unterstützt.

Bewerbungsphase

01.01.2025 bis 30.06.2025

www.sportjugend.de/stipendium

stipendium@sportjugend.de

Foto: AdobeStock/IMRAN, Peter Seydel

SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025

VEREINSSERVICE

MITGLIEDERVERSAMMLUNG IM

VEREIN – DARAUF IST ZU ACHTEN

Gesetzliche Regeln, Stolperfallen und wichtige Tipps für Sportvereine

ür Sportvereine ist die Mit-

gliederversammlung von

enormer Bedeutung und

mit einigen Stolperfallen

versehen. Wir geben einen

Überblick über die wichtigsten Rege-

lungen und Infos.

Was ist bei der Einberufung zu

beachten?

Hier sind zwingend die Regelungen in

der Satzung zu Form und Frist einzuhal-

ten. Schreibt die Satzung eine Einladung

über ein bestimmtes Presseorgan vor,

ist zu beachten, dass die Mitglieder, die

nicht im Einzugsbereich des Presseorgans

wohnen, schriftlich eingeladen werden

müssen. Schreibt die Satzung eine schrift-

liche Einladung vor, so genügt auch die

E-Mail der Schriftform. Zur Einhaltung der

in der Satzung vorgeschriebenen Frist ist

zu beachten, dass für die Einhaltung der

Frist nicht das Absenden, sondern der

Zugang der Einladung maßgeblich ist.

Was muss die Tagesordnung der

Mitgliederversammlung enthalten?

Prinzipiell alle Punkte der Mitgliederver-

sammlung, über die eine Abstimmung

erfolgen soll. Über Tagesordnungs-

punkte, die vorab nicht angekündigt

waren, kann in der Mitgliederversamm-

lung nicht abgestimmt werden. Lässt

die Satzung das Einreichen von Anträ-

gen nach erfolgter Einladung mit einer

bestimmten Fristsetzung vor, so müssen

diese Anträge den Mitgliedern zwingend

über den Einladungsweg bekannt gege-

ben werden. Eine Ausnahme davon bil-

den sogenannte Dringlichkeitsanträge.

Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die in

der Mitgliederversammlung gestellt wer-

den. Dringlichkeitsanträge sind generell

nur zulässig, wenn dies in der Satzung

verankert ist. Im Rahmen eines Dringlich-

keitsantrages können keine Gegenstände

von hoher Bedeutung behandelt werden.

Dringlichkeitsanträge z.B. auf Satzungs-

änderung oder Beitragserhöhung sind

nicht zulässig.

Wann ist die Mitgliederversammlung

beschlussfähig?

Schreibt die Satzung eine Mindestteil-

nehmerzahl von Mitgliedern vor, so kön-

nen Beschlüsse nur dann gefasst werden,

wenn die erforderliche Mindestteilneh-

merzahl anwesend ist. Enthält die Sat-

zung die Regelung, dass die Mitglieder-

versammlung unabhängig von der Anzahl

der Teilnehmer beschlussfähig ist, so ist

jeder gefasste Beschluss gültig, egal wie

viele Vereinsmitglieder anwesend waren.

Wer ist in der Mitgliederversammlung

stimmberechtigt?

Sofern die Satzung das Stimmrecht auf

ein bestimmtes Alter beschränkt, dürfen

die Mitglieder bzw. in deren Vertretung

die Erziehungsberechtigten an der Mit-

gliederversammlung zwar teilnehmen,

aber nicht mit abstimmen. Weist die Sat-

zung keine Einschränkung hinsichtlich des

Stimmrechts auf, so hat jedes Mitglied in

der Mitgliederversammlung eine Stimme,

die nicht übertragbar ist. Ist das Stimm-

recht nicht begrenzt, so ist für Minderjäh-

rige folgendes in zu beachten; Kinder bis 7

Jahre sind geschäftsunfähig, hier müssen

die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht

ausüben. Kinder und Jugendliche bis 18

Jahre sind bedingt geschäftsfähig. Sie

können mit Einverständnis der Eltern ihr

Stimmrecht selbst ausüben.

Wann muss geheim abgestimmt

werden?

In vielen Fällen enthält die Satzung

dazu eine Regelung. Fehlt eine solche

Satzungsregelung und ein Mitglied stellt

einen Antrag auf geheime Abstimmung,

so ist dieser Antrag der Mitgliederver-

sammlung zur Abstimmung zu stellen. Ent-

scheidet die Mitgliederversammlung mit

Mehrheit für diesen Antrag, so ist geheim

abzustimmen.

Können Mitglieder in den Vorstand

gewählt werden, die bei der Wahl

nicht anwesend sind?

Ja, dies ist möglich. Die Kandidat*innen

müssen allerdings im Vorfeld schrift-

lich erklären, dass sie im Falle der Wahl

das Amt annehmen. Diese Erklärung ist

der Mitgliederversammlung bekannt zu

geben und wird dem Protokoll der Mit-

gliederversammlung beigelegt.

Kann der Vorstand im Block gewählt

werden?

Nein, generell müssen alle Vorstandsfunk-

tionen einzeln zur Wahl gestellt werden,

es sei denn, die Satzung lässt eine Block-

wahl zu. Führt ein Verein eine Blockwahl

ohne entsprechende Satzungsgrundlage

durch und die Vertretungsberechtigung

ändert sich, wird diese Änderung vom

Amtsgericht nicht eingetragen. Die Mit-

gliederversammlung und die Wahl müss-

ten wiederholt werden.

Weitere Infos zum Thema Mitglieder-

versammlung sind online im Startpaket

für Vereinsvorstände in der Rubrik „Ver-

einsrecht zu finden“. Dort gibt es auch

noch einige Hinweise zur Satzungsän-

derung. ■

Barbara Berg

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JAHRESSTEUERGESETZ 2024:

SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025

VEREINSSERVICE

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