RHEINLAND-PFALZ
AUSGABE 1 | 2025
Unsichtbare
Stützen
Ehrenamtliche Stars des Sports
für dein Engagement
im rheinland-pfälzischen Sport.
DANKE
Foto: AdobeStock/VAKSMANV
www.SBR-LOKAL.de
LIZENZ-BEZUSCHUSSUNG
für tätige Jugendleiter*innen, Übungsleiter*innen
und Vereinsmanager*innen in den Vereinen
BIS 31.03.2025 BEANTRAGEN
Antrag online einreichen
unter www.SBR-LOKAL.de
Liebe
Leser*innen,
zu Beginn eines ereignisreichen Jahres, der Landessportbund feiert sein 75-jähriges
Bestehen, möchte ich meinen tief empfundenen Dank an alle aussprechen, die sich
ehrenamtlich für den Sport in Rheinland-Pfalz engagieren. Ihr seid das Rückgrat
unseres Sportsystems. Eure Zeit und Euer Engagement schaffen Gemeinschaft und
geben Orientierung. Dafür möchte ich mich im Namen des Landessportbundes von
Herzen bedanken!
Ehrenamtsstudie und neue Erkenntnisse
Im vergangenen Jahr haben die drei Sportbünde unter der Federführung des Sport-
bundes Rheinland eine umfassende Ehrenamtsstudie durchgeführt. Sie zeigt, was
Ehrenamtliche antreibt und wie wir sie künftig noch besser unterstützen können. Ein
Interview mit einem Psychologie-Professor in dieser Ausgabe beleuchtet zudem die
positiven Effekte des Ehrenamts auf Gesellschaft und Persönlichkeit.
Blick über den Tellerrand
Jan Holze von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt gibt Einblicke,
was der Sport von anderen Bereichen lernen kann. Neue Perspektiven bringen auch
immer Impulse für unsere Arbeit.
75 Jahre LSB: Ein Grund zu feiern
Das Jahr 2025 wird besonders: Der Landessportbund Rheinland-Pfalz feiert sein
75-jähriges Bestehen! Wir blicken auf spannende Aktionen, die unser Jubiläum zu
einem Highlight machen werden. Gemeinsam möchten wir feiern, zurückblicken und
die Zukunft des Sports gestalten.
Eine persönliche Bitte zum Abschluss: Bleibt weiter so engagiert! Ich freue mich
zudem darauf, Euch in diesem Jahr im Rahmen unseres Jubiläums persönlich zu
treffen.
Euer
RUDOLF STORCK
Präsident des Landessportbundes
Rheinland-Pfalz
SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025
VORWORT
Impressum
Titelbild Rudolf Storck, Präsident Landessportbund Rheinland-Pfalz, Monika Sauer, Präsidentin Sportbund Rheinland, Foto: Marcel Buchheister
Herausgeber Landessportbund Rheinland-Pfalz, Rheinallee 1, 55116 Mainz, Tel.: 06131 2814-0
■ E-Mail redaktion@sport-rheinlandpfalz.de und Sportbund Rheinland, Rheinau 11,
56075 Koblenz
■ Zeitungskennzahl 3009
■ Verantwortlich für den Inhalt Walter Desch, v.i.S.d.P. (LSB-Vizepräsident Kommunikation), Martin Weinitschke (Geschäftsführer Sport-
bund Rheinland)
■ Redaktion Dominik Sonndag (Leitung), Stefan Blaufelder-Bredenbeck, Malin Hadamzik, Michael Heinze und Dominik Stuntz
■ Grafik Barbara Fuhrmann, Katrin
Ryan, Kinner Medien e.K.
■ Druck ABT, Weinheim
■ SPORT Rheinland-Pfalz erscheint alle zwei Monate / sechsmal pro Jahr
■ Einzelausgabe Jahres-Abo: 24 Euro inkl. Porto und
MwSt. Namentlich verfasste Berichte geben die Meinung der Verfasser und nicht zwingend die Meinung der Herausgeber wieder. Der Nachdruck einzelner Seiten ist mit Genehmigung
der Redaktion erlaubt
■ Hinweis SPORT Rheinland-Pfalz ist Verbandsorgan des Sportbund Rheinland e.V.
Bleibe immer auf dem Laufenden. Folge uns auf Social Media.
NEUJAHRSEMPFANG
DES LSB IN MAINZ
„Unsere Vision ist ein Sportland Rhein-
land-Pfalz, in dem jeder seinen Platz
findet und sich in seinen sportlichen
Visionen verwirklichen kann“, erklärte
Rudolf Storck, Präsident des Landes-
sportbundes, beim LSB-Neujahrsemp-
fang in Mainz, mit dem die Dachorgani-
sation des Sports in RLP das Jahr ihres
75-jährigen Bestehens einläutete. Ge-
meinsam wolle man „auch die nächsten
25 Jahre gestalten – mit Mut, Tatkraft
und Teamgeist“. Zusammen mit Jürgen
Häfner, Geschäftsführer von Lotto RLP,
unterzeichnete Storck zudem den offi-
ziellen Sponsoringvertrag für 2025.
GESA KRAUSE,
JULIAN WEBER UND FCK
MACHEN DAS RENNEN
Siegerehrung der Landessportlerwahl
in Mainz mit 100 Gästen
Hindernis-Läuferin Gesa Krause (Silvesterlauf Trier) bei den Frauen,
Speerwerfer Julian Weber (USC Mainz) bei den Männern und die
Zweitliga-Fußballer des 1. FC Kaiserslautern bei den Teams sind die
Gewinner der 2024er Landessportlerwahl. 6.329 Personen hatten
sich an der Abstimmung beteiligt. Die Ehrung fand in Verbindung mit
dem LSB-Neujahrsempfang mit 100 Gästen aus Sport und Politik in
Mainz statt.
Für Krause war es nach drei zweiten Plätzen in den Jahren 2018,
2019 und 2021 der erste Titel. „Eine wunderschöne Überraschung“,
freute sich die 32-Jährige via Videoschalte vom Trainingslager in
Südafrika.
Bei den Männern setzte sich Julian Weber durch. Den Preis
nahm sein Vater Thomas entgegen, da Julian („Für mich ist diese
Auszeichnung eine riesengroße Ehre und Riesenmotivation“)
sich im Trainingszentrum in Kienbaum schon auf die nächsten
Herausforderungen vorbereitete.
In der Kategorie „Team des Jahres“ hatten bereits zum sechsten Mal
die Profi-Fußballer des FCK die Nase ganz vorne.
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Fotos: LSB, Katrin Ryan
SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025
WARMLAUFEN
TOP THEMA
Ehrenamt
Unsichtbare Stützen.............................14
Das Ehrenamt im Sportverein
Status-Quo und Lösungsansätze ...16
„Das Gefühl, wirklich etwas
bewirken zu können“
Interview mit Psychologie-
Professor Thomas Rigotti ..................20
Ehrenamt im Wandel
Studie beleuchtet
Herausforderungen ............................ 24
Der Sport muss an sich arbeiten
Kommentar von Jan Holze ................ 26
Berater im Ehrenamt
Empfehlung von Bernd Pohl ..............27
Welches Ehrenamt passt zu Dir?
Dein Ehrenamts-Horoskop
weist Dir den Weg ............................... 28
Ein engagierter Visionär
Marco Schon – Vorsitzender des
SV Kyllburg..............................................30
75 JAHRE
Landessportbund
Rheinland-Pfalz
75 Jahre Ehrungen................................. 31
Wie war das Ehrenamt früher?
Im Gespräch mit Funktionärs-
Urgestein Herbert W. Hofmann ......32
Blick in die Glaskugel
Veränderung
durch Digitalisierung ...........................33
36
DIE PSYCHOLOGIE
DES EHRENAMTS
Prof. Thomas Rigotti über die
(motivations-)psychologischen Aspekte
des Ehrenamts und über den speziellen
Reiz beim Ehrenamt im Sportverein.
32
DAS EHRENAMT
FRÜHER UND HEUTE
Wie war das Ehrenamt
früher? Mit welchen
Problemen hatte man
in den 50er und 60er
Jahren zu kämpfen?
Funktionärs-Urgestein
Herbert W. Hofmann gibt
spannende Einblicke.
„FAIR PLAY KENNT
KEINE UHRZEITEN“
Der Speyerer Gymnasial-
lehrer Sven Laforce, Anti-
Doping-Beauftragter
des LSB, über seinen Job
als Dopingkontrolleur.
GUT ZU WISSEN .............................................38
FACHVERBÄNDE .......................................... 42
AUS DEN VEREINEN ...................................46
AUSBLICK .............................................................48
VEREINSSERVICE
Geflohen und durchgeboxt
Interview mit dem ukrainischen Boxer
Aleksander Borys ........................................................4
Lizenz-Bezuschussung
Abgabefrist ist der 31. März 2025 ........................ 5
E-Rechnung ist für Vereine Pflicht
Neue Regelung für Vereine .....................................6
StipS-Stipendium
Junges Engagement im Sport fördern .................7
Mitgliederversammlung im Verein
Gesetzliche Regeln, Stolperfallen
und wichtige Tipps für Sportvereine ...................8
Jahressteuergesetz 2024
Bewertung und Kommentierung ........................... 9
Geld, Geld, Geld
Vorstellung von Fördermöglichkeiten ...............10
Absicherung für Übungsleitende
ARAG-Sportversicherung informiert Vereine
des Sportbundes Rheinland .................................12
LEISTUNGSSPORT
Interview mit Radsport-Talent
Magdalena Leis zu Doping-Kontrollen ............35
Interview mit Sven Laforce
über seinen Job als Dopingkontrolleur............ 36
20
SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025
INHALTSVERZEICHNIS
GEFLOHEN UND DURCHGEBOXT
Der ukrainische Boxer Aleksander Borys sammelt nicht nur Titel,
sondern ist beim Boxring Westerwald zu einem Vorbild geworden
leksander, 18 Jahre alt,
ist vor eineinhalb Jahren
aus der Ukraine nach
Deutschland geflohen.
Beim Boxring Westerwald
und Trainer Vadim Horst hat er eine
neue (sportliche) Heimat gefunden. Im
November 2024 konnte er seinen Titel
als Rheinland-Meister im Halbmittelge-
wicht bis 70 kg verteidigen. Wir haben
mit den beiden über ihre Zusammen-
arbeit gesprochen.
Vadim, wie hast Du Aleksander
kennengelernt?
Vadim: In der Sporthalle. Wir hatten
gerade Verbandstraining. Da habe
ich ihn gesehen, einen Jungen, den ich
nicht kannte. Er hat mir erzählt, dass
er aus der Ukraine kommt. Ich habe
ihn gefragt, ob er bei uns trainieren
möchte. Er hat sofort „ja“ gesagt! Er
hatte Glück, dass wir an diesem Tag
ausnahmsweise Training hatten. Ich
habe ihm gesagt, dass er Sportklamot-
ten holen soll, dann könnte er direkt
anfangen. 20 Minuten später stand er
mit Sportklamotten in der Halle und
hat angefangen, mit uns zu trainieren.
Das war im September 2023.
Wie oft trainiert Aleksander bei Dir?
Vadim: Viermal pro Woche. Manchmal
machen wir zusätzlich noch Personal
Training mit ihm zur Verbesserung der
Technik.
Aleksander, was gefällt Dir gut an
Deinem Coach Vadim?
Aleksander: Vadim führt ein gutes
Training durch. Ich habe viele Möglich-
keiten an Turnieren teilzunehmen. Und
wir haben eine gute Atmosphäre in
unserem Verein.
Wie bereitest Du Dich mental auf
Deine Kämpfe vor?
Aleksander: Ich versuche im Wettkampf
das zu zeigen, was ich im Training ge-
lernt habe. Und ich möchte auch einen
technisch schönen Kampf präsentieren.
Dabei empfinde ich Spaß an Boxkämp-
fen und gehe mit guter Laune in den
Boxring rein.
Vadim, bist Du überrascht, dass
Aleksander den Rheinland-Meisterti-
tel geholt hat? Oder war das aus
Deiner Sicht zu erwarten?
Vadim: Das ist jetzt schon sein zweiter
Rheinland-Meistertitel. Den Titel vom
letzten Jahr konnte er verteidigen.
Überrascht war ich nicht, weil er schon
auf einem sehr hohen Niveau ist. Er ist in
allen Alters- und Gewichtsklassen einer
der besten bei uns im Rheinland.
Wie unterscheidet sich Aleksander
von Deinen anderen Boxschülern?
Was ist an ihm besonders?
Vadim: Aleksander ist auch für die
jüngeren Boxschüler zu einem Vorbild
geworden. Er ist sehr diszipliniert und
ruhig, sachlich und sehr fleißig. Nach
Trainingsende macht er meistens noch
weiter mit Kraft- und Ausdauertrai-
ning – alles aus eigener Initiative. Das
ist schon sehr gut! Das sehen natürlich
auch die anderen Jungs und nehmen
sich an ihm ein Beispiel. Die Kinder
haben sich dadurch stark verbessert,
was die Disziplin angeht. Aleksander
hat einen sehr guten Charakter als
Mensch und als Boxer – das macht ihn
besonders.
Aleksander, was machst Du sonst,
wenn Du nicht gerade boxt?
Aleksander: Außer dem Boxtraining
mache ich gerade einen Sprachkurs,
einen PKW-Führerschein, und einmal in
der Woche leite ich eine Boxtraining-AG
in der Schule und im Verein. ■
Das Interview führte Marlene Wienold
Vadim Horst ist freiwillig Engagierter
(FwE) im Bundesprogramm „Integration
durch Sport“. FwE bieten Sportange-
bote an, organisieren integrative
Veranstaltungen und leisten als
Schnittstelle zwischen Menschen,
Vereinen, Verbänden und Kooperati-
onspartnern wichtige Netzwerkarbeit.
Ihr wollt mehr über die Arbeit und
Fördermöglichkeiten von freiwillig
Engagierten erfahren?
Auch der SWR hat einen Beitrag
über Aleksander und Vadim
gesendet.
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Interview lesen
SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025
VEREINSSERVICE
JETZT LIZENZ-BEZUSCHUSSUNG
BEANTRAGEN
Abgabefrist ist der 31. März 2025
itgliedsvereine des
Sportbundes Rhein-
land können noch
bis zum 31. März
2025 einen Zuschuss
für Übungsleiter*innen, Vereinsmana-
ger*innen und Jugendleiter*innen über
SBR-LOKAL.de beantragen.
Bei allen Bezuschussungsgruppen ist eine
gültige DOSB-Lizenz eine der Vorausset-
zungen. Alle Personen, die für den Verein
tätig sind, im Vorjahr bezuschusst wurden
oder Ihrem Verein zugeordnet sind, wer-
den hier mit ihren Lizenzdaten aufgelis-
tet. So kann der Verein bereits im Vorfeld
eines Antrages auf einen Blick feststellen,
wer seine Lizenz verlängern muss. Bitte
beachten Sie, dass die Stunden-Regelung
auch im Fall eines unterjährigen Lizenz-
erwerbs, dem unterjährigen Erlangen der
Volljährigkeit und/oder der Aufnahme der
unterjährigen Tätigkeit in Ihrem Verein gilt.
Hier ist der Zeitraum der letzten eintreten-
den Voraussetzung bis 31. Dezember 2024
zu prüfen. Weitere Infos sind in unseren
Zuschussrichtlinien zu finden.
Voraussetzungen:
Der Verein hat seine Bestandsmeldung
abgegeben, die Mindestmitgliedsbei-
träge des Vereins sind mindestens 4 Euro
für Kinder & Jugendliche (0 bis 17 Jahre)
und 6 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahren)
und der Verein hat eine gültige Gemein-
nützigkeit.
Übungsleiter*innen & Trainer*innen:
Die Vereine müssen angeben, welche
Übungsleiter*innen und Trainer*innen
im Jahr 2024 für sie tätig waren und am
Ende des Jahres mindestens 40 Stunden
geleistet haben. Die Lizenz muss dabei
mindestens bis 31. Dezember 2024 gültig
gewesen sein.
Vereinsmanager*innen:
Bei der Beantragung wird unterschieden
zwischen hauptamtlich und nebenamtlich
tätigen Vereinsmanager*innen. Die Ver-
eine müssen angeben, welche lizenzierten
Vereinsmanager im Jahr 2024 für sie tätig
waren. Anerkannt werden auch DOSB
Vereinsmanager-Lizenzen der Fachver-
bände. Die Lizenz muss dabei mindes-
tens bis 31. Dezember 2024 gültig gewe-
sen sein. Die erforderliche Stundenzahl
beträgt für das Nebenamt mindestens
100 Stunden im Jahr 2024. Vorausset-
zung für die Bezuschussung von neben-
amtlich Tätigen ist, dass zwischen Verein
und Vereinsmanager ein Vertrag besteht.
Für hauptamtlich tätige Vereinsmanager
muss zusätzlich mit dem Zuschuss-Antrag
eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine
Stellenbeschreibung eingesandt werden,
sofern der aktuelle Arbeitsvertrag und
die aktuelle Stellenbeschreibung aus vor-
angegangenen Bezuschussungsjahren
noch nicht vorliegen.
Jugendleiter*innen:
Voraussetzung ist eine gültige DOSB-
Jugendleiter-Lizenz sowie eine Jugend-
ordnung im Verein. Pro Verein können zwei
Jugendleiter*innen bezuschusst werden.
Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern
können einen weiteren Jugendleiter bezu-
schusst bekommen. ■
Dominik Stuntz
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Sportbund Rheinland beschließt
Sonderförderungen
Nach einem Beschluss des Präsidiums
freut sich der Sportbund Rheinland,
umfangreiche Sonderförderungen
für Vereine und Fachverbände
ankündigen zu können. Die Förderung
basiert auf einer positiven Hoch-
rechnung des Haushalts 2024 und
beläuft sich auf die außergewöhnliche
Summe von über 400.000 Euro.
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Foto: Erich Christoph-Borger, IdS, AdobeStock/Marco2811
SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025
VEREINSSERVICE
E-RECHNUNG IST AUCH
FÜR VEREINE PFLICHT
Was die neue Regelung für gemeinnützige Vereine
bedeutet und welche Schritte notwendig sind
eit dem 1. Januar gilt die
Pflicht, E-Rechnungen ver-
senden und empfangen zu
können. Diese Vorschriften
gelten auch für gemeinnüt-
zige Vereine, wenn sie Dienstleistungen
oder Produkte an andere Unternehmen
erbringen bzw. verkaufen.
Im Jahressteuergesetz 2024 wurde eine
Ausnahme aufgenommen, die es Klein-
unternehmern erlaubt, weiterhin „sons-
tige Rechnungen” zu verwenden. Diese
Regelung betrifft allerdings nur die Aus-
stellung der Rechnung. Auch Kleinunter-
nehmer müssen E-Rechnungen empfan-
gen können. Das bedeutet für Vereine, die
nicht unter die Kleinunternehmerregelung
fallen, dass E-Rechnungen nach Weg-
fall der Übergangsregelungen in allen
steuerlichen Bereichen eines Vereins
erstellt werden müssen, in denen Waren
oder Dienstleistungen verkauft werden.
Betroffen sein können somit der Zweck-
betrieb, die Vermögensverwaltung oder
der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb.
Was unterscheidet die E-Rechnung
und die elektronische Rechnung?
Neben der Papierrechnung gibt es schon
bisher die Möglichkeit, Rechnungen in
digitalen Formaten (z. B. PDF) auszustel-
len, wenn der Empfänger zustimmte. Der
wesentliche Unterschied zwischen einer
eingescannten Papier- oder PDF-Rech-
nung und einer E-Rechnung liegt darin,
dass eine E-Rechnung nach EU-Norm
eine in einem strukturierten Format aus-
gestellte Rechnung ist, die elektronisch
übermittelt und empfangen wird und
die eine automatische und elektronische
Verarbeitung ohne Medienbrüche (also
z. B. Formatänderungen oder Ausdru-
cken) ermöglicht. Rechnungsdaten, die
in diesem strukturierten elektronischen
Format übermittelt werden, sind als sol-
che grundsätzlich nicht menschenlesbar,
sondern erst nach einer Konvertierung
(Visualisierung).
Übergangsfristen
Wenn der Verein im jeweiligen Vorjahr
weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielt
hat, dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier-
oder mit Zustimmung des Leistungsemp-
fängers einfache elektronische Rechnun-
gen vom Verein ausgestellt werden.
Achtung:
Vereine müssen E-Rechnungen emp-
fangen können. Für den Empfang von
E-Rechnungen ist keine Übergangsfrist
vorgesehen. Jeder Verein muss also
die technischen Voraussetzungen für
die Entgegennahme einer E-Rechnung
schaffen.
Ausnahmen
Ausnahmen für die Erstellung von E-Rech-
nungen gelten für folgende Fälle:
• Einnahmen im ideellen Bereich: So
ist z. B. für Beitragsrechnungen keine
E-Rechnung erforderlich.
• Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR.
• Nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerbe-
freite Leistungen
So werden auch die Jahresbeitragsrech-
nung des Sportbundes Rheinland sowie
Rechnungen für Teilnehmergebühren von
Aus- und Fortbildungen weiterhin im PDF-
Format an die Vereine versendet und nicht
als E-Rechnung.
Für alles weitere rund um die E-Rech-
nung hat der SBR eine Übersicht auf seiner
Homepage erstellt. Dort sind auch Tipps
und Beispiele für Software hinterlegt, mit
der E-Rechnungen gelesen und empfan-
gen werden können. ■
Dominik Stuntz
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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025
VEREINSSERVICE
20 Jugendliche, die sich ehrenamt-
lich in Sportvereinen oder -verbänden
engagieren, wurden Mitte Oktober
für ihren besonderen Einsatz mit dem
StipS-Stipendium der Sportjugend
ausgezeichnet. Als Anerkennung für
ihr Engagement erhalten die Stipen-
diat*innen über ein Jahr hinweg eine
monatliche Unterstützung in Höhe von
100 Euro. Eine von ihnen ist Maxima
Duch (TV Gau-Algesheim).
Wo, wie und seit wann engagierst du
dich?
Im Sport habe ich im Alter von 14 Jahren
als Trainerin in meinem Heimatturn-
verein begonnen zu helfen. Los ging
es im Breitensport. Ich habe den Fokus
jedoch nach zwei Jahren auf das
Leistungsturnen gesetzt, da ich selbst
nun seit 15 Jahren in der Leistungsriege
des TV Gau-Algesheim turne. Mit der
Zeit habe ich immer mehr Aufgaben
übernommen und bin nun die Hauptver-
antwortliche für die gesamte Leistungs-
riege und organisiere Wettkämpfe,
Auftritte, Turncamps und Ausflüge. Des
Weiteren bin ich Trainerin der Kinder-
Showtanzgruppe Little Jeue in unserem
Verein. 2021 habe ich mich dann als
Jugendvertreterin in den Vorstand des
Vereins wählen lassen und bin dort nun
als „junge Stimme“ tätig.
Außerhalb des Turnsports engagiere
ich mich gerne noch im Ort. So bin ich
Teil der Freiwilligen Feuerwehr, des
Carnevalsverein und der KjG.
Welches Ziel verfolgst du mit deinem
Ehrenamt?
Mit meinem Ehrenamt im Turnverein
verfolge ich das Ziel, den Kindern Spaß
am, aber auch Erfolg im Sport zu geben.
Ich selbst habe durch das Turnen meine
besten Freunde gefunden. Ich möchte,
dass auch die Kids diese Erfahrung
machen dürfen und durch den Sport
lebenslange Freunde gewinnen.
Warum ist es wichtig, dass sich junge
Menschen im Sport engagieren?
Durch Engagement in jeglicher Form
haben junge Menschen die Möglichkeit,
sich aktiv einzubringen und Verant-
wortung zu übernehmen. Gerade der
Bereich Sport ist so vielfältig und bietet
genügend Raum, um sich zu entfalten
und nützlich zu fühlen. Auch entwickelt
man sich durch das Engagement weiter
– sowohl fachlich als auch persönlich.
Im Sport ist man zudem nie alleine und
kann Aufgaben oder Aktivitäten ge-
meinsam umsetzen. Außerdem macht es
mich einfach superstolz, Kinderaugen
funkeln zu sehen, wenn sie ein neues
Element erlernt haben. ■
STIPS-STIPENDIUM
Junges Engagement im Sport fördern
StipS Engagementförderung
Dein
Stipendium
der Sportjugend
Engagement im Ehrenamt!
• Dein Leben dreht sich um den Sport
• Du bist zwischen 16 und 27 Jahre alt
• Du befindest dich in einem Ausbildungsverhältnis
(Abitur, Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst)
• Du hast deinen ständigen Wohnsitz in einer rheinland-pfälzischen Gemeinde
• Du engagierst dich in einem rheinland-pfälzischen Verein, Sportkreis und/oder Sportfachverband
Mit dem Sportstipendium werden junge Engagierte für ein Jahr mit 100 Euro pro Monat
unterstützt.
Bewerbungsphase
01.01.2025 bis 30.06.2025
www.sportjugend.de/stipendium
stipendium@sportjugend.de
Foto: AdobeStock/IMRAN, Peter Seydel
SPORT RHEINLAND-PFALZ | 01.2025
VEREINSSERVICE
MITGLIEDERVERSAMMLUNG IM
VEREIN – DARAUF IST ZU ACHTEN
Gesetzliche Regeln, Stolperfallen und wichtige Tipps für Sportvereine
ür Sportvereine ist die Mit-
gliederversammlung von
enormer Bedeutung und
mit einigen Stolperfallen
versehen. Wir geben einen
Überblick über die wichtigsten Rege-
lungen und Infos.
Was ist bei der Einberufung zu
beachten?
Hier sind zwingend die Regelungen in
der Satzung zu Form und Frist einzuhal-
ten. Schreibt die Satzung eine Einladung
über ein bestimmtes Presseorgan vor,
ist zu beachten, dass die Mitglieder, die
nicht im Einzugsbereich des Presseorgans
wohnen, schriftlich eingeladen werden
müssen. Schreibt die Satzung eine schrift-
liche Einladung vor, so genügt auch die
E-Mail der Schriftform. Zur Einhaltung der
in der Satzung vorgeschriebenen Frist ist
zu beachten, dass für die Einhaltung der
Frist nicht das Absenden, sondern der
Zugang der Einladung maßgeblich ist.
Was muss die Tagesordnung der
Mitgliederversammlung enthalten?
Prinzipiell alle Punkte der Mitgliederver-
sammlung, über die eine Abstimmung
erfolgen soll. Über Tagesordnungs-
punkte, die vorab nicht angekündigt
waren, kann in der Mitgliederversamm-
lung nicht abgestimmt werden. Lässt
die Satzung das Einreichen von Anträ-
gen nach erfolgter Einladung mit einer
bestimmten Fristsetzung vor, so müssen
diese Anträge den Mitgliedern zwingend
über den Einladungsweg bekannt gege-
ben werden. Eine Ausnahme davon bil-
den sogenannte Dringlichkeitsanträge.
Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die in
der Mitgliederversammlung gestellt wer-
den. Dringlichkeitsanträge sind generell
nur zulässig, wenn dies in der Satzung
verankert ist. Im Rahmen eines Dringlich-
keitsantrages können keine Gegenstände
von hoher Bedeutung behandelt werden.
Dringlichkeitsanträge z.B. auf Satzungs-
änderung oder Beitragserhöhung sind
nicht zulässig.
Wann ist die Mitgliederversammlung
beschlussfähig?
Schreibt die Satzung eine Mindestteil-
nehmerzahl von Mitgliedern vor, so kön-
nen Beschlüsse nur dann gefasst werden,
wenn die erforderliche Mindestteilneh-
merzahl anwesend ist. Enthält die Sat-
zung die Regelung, dass die Mitglieder-
versammlung unabhängig von der Anzahl
der Teilnehmer beschlussfähig ist, so ist
jeder gefasste Beschluss gültig, egal wie
viele Vereinsmitglieder anwesend waren.
Wer ist in der Mitgliederversammlung
stimmberechtigt?
Sofern die Satzung das Stimmrecht auf
ein bestimmtes Alter beschränkt, dürfen
die Mitglieder bzw. in deren Vertretung
die Erziehungsberechtigten an der Mit-
gliederversammlung zwar teilnehmen,
aber nicht mit abstimmen. Weist die Sat-
zung keine Einschränkung hinsichtlich des
Stimmrechts auf, so hat jedes Mitglied in
der Mitgliederversammlung eine Stimme,
die nicht übertragbar ist. Ist das Stimm-
recht nicht begrenzt, so ist für Minderjäh-
rige folgendes in zu beachten; Kinder bis 7
Jahre sind geschäftsunfähig, hier müssen
die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht
ausüben. Kinder und Jugendliche bis 18
Jahre sind bedingt geschäftsfähig. Sie
können mit Einverständnis der Eltern ihr
Stimmrecht selbst ausüben.
Wann muss geheim abgestimmt
werden?
In vielen Fällen enthält die Satzung
dazu eine Regelung. Fehlt eine solche
Satzungsregelung und ein Mitglied stellt
einen Antrag auf geheime Abstimmung,
so ist dieser Antrag der Mitgliederver-
sammlung zur Abstimmung zu stellen. Ent-
scheidet die Mitgliederversammlung mit
Mehrheit für diesen Antrag, so ist geheim
abzustimmen.
Können Mitglieder in den Vorstand
gewählt werden, die bei der Wahl
nicht anwesend sind?
Ja, dies ist möglich. Die Kandidat*innen
müssen allerdings im Vorfeld schrift-
lich erklären, dass sie im Falle der Wahl
das Amt annehmen. Diese Erklärung ist
der Mitgliederversammlung bekannt zu
geben und wird dem Protokoll der Mit-
gliederversammlung beigelegt.
Kann der Vorstand im Block gewählt
werden?
Nein, generell müssen alle Vorstandsfunk-
tionen einzeln zur Wahl gestellt werden,
es sei denn, die Satzung lässt eine Block-
wahl zu. Führt ein Verein eine Blockwahl
ohne entsprechende Satzungsgrundlage
durch und die Vertretungsberechtigung
ändert sich, wird diese Änderung vom
Amtsgericht nicht eingetragen. Die Mit-
gliederversammlung und die Wahl müss-
ten wiederholt werden.
Weitere Infos zum Thema Mitglieder-
versammlung sind online im Startpaket
für Vereinsvorstände in der Rubrik „Ver-
einsrecht zu finden“. Dort gibt es auch
noch einige Hinweise zur Satzungsän-
derung. ■
Barbara Berg
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JAHRESSTEUERGESETZ 2024:
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